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Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege – PPBV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 43 - 47)

I. Leistungsbereich OP, invasive Maßnahmen, akute Krankheitsphase, dauernde Bedrohung
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K und J KS1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden
KS2 Erweiterte Leistungen Vitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung mit Erhebung von mindestens 24 Parametern* täglich
Aufwendiges Versorgen von Ableitungs- und Absaugsystem/-en (Versorgen von Trachelakanüle oder Bulau-Drainage/-n , häufiges Absaugen, Legen oder Wechseln einer Magensonde, Legen eines Blasenkatheters, Wechsel einer Stomaplatte, engmaschige Kontrollen von Ableitungsmengen)
Pflegespezifische physikalische Maßnahmen 3 – 5 x täglich , z. B.:
Inhalation, Wadenwickel oder
Medizinisches Voll-/Teilbad (nach ärztl. Anordnung) 1 x tägl.mind. 20 Minuten
KS3 Besondere Leistungen Vitalzeichenkontrolle   und Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden, z. B.:
Kontinuierliche Monitorüberwachung und engmaschige Krankenbeobachtung, z. B. nach Fieberkrampf, oder
stündliche GCS-Erhebung oder
postoperativ z. B. 2 stdl. Vitalparameter Puls, Atmung, RR und Kontrolle von Ausscheidung, Wundbett und Motorik, Durchblutung und Sensibilität (MDS)
Pflegespezifische physikalische Maßnahmen mindestens 6 x tägl ., z. B.:
Inhalation
Wickel, Auflagen, Aromatherapie
medizinisches Vollbad (nach ärztl. Anordnung) mind. 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung)
KS4 Hochaufwendige Leistungen Vitalzeichenkontrolle   und Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden bei Zeichen einer respiratorischen Beeinträchtigung oder bei Vorhandensein eines Tracheostomas und bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste):
kontinuierliche Monitorüberwachung/Pulsoximetrie und mindestens 2-stdl. Beurteilung und
Dokumentation des Atemmusters oder
1-stdl. Dokumentation von Puls und Atmung (ohne Monitor), Beurteilung der Atmung und
atemtherapeutische Leistungen mit einem Zeitaufwand von mindestens 30 Minuten wie:
Absaugen von Schleim aus Tracheostoma oder Nase, Mund, Rachen oder
Anleitung von Eltern und Angehörigen im Umgang mit Absaugsystemen oder in der
Tracheostomapflege oder
Anleitung zum Wechsel der Trachealkanüle
Pflegespezifische physikalische Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe oder Sekretmobilisation und Verbesserung der Belüftung der Atemwege in an die Bedürfnisse des Patienten angepasster Kombination mindestens 90 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) bei Pneumonierisiko durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder bei Zeichen
einer respiratorischen Beeinträchtigung:
Inhalation oder
Vibrationsbehandlung des Thorax oder
Wickel/Auflagen/Umschläge oder
Maßnahmen der Atemtherapie: Anleiten und Beaufsichtigen von in- und Exspirationsübungen
mit entsprechenden Hilfsmitteln (z. B.: Kontaktatmung) oder
Anleiten von Eltern/Bezugsperson in Techniken zur Sekretmobilisation beim Patienten
(z. B. autogene Drainage, Drainagelagerung) oder
Speziallagerung zur Ventilations- und Mobilitätsförderung des Thorax mit Evaluation und
Dokumentation des Behandlungsverlaufs (z. B. Dehnlagerung, Halbmondlagerung)

Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Überwachen und Beobachten:

(ehemaliges) Frühgeborenes (nur Altersgruppen F und K)
chronische respiratorische Erkrankung
angeborene oder erworbene Fehlbildung des Thorax oder der Wirbelsäule, syndromale, neuromuskuläre sowie angeborene Stoffwechselerkrankung, die die Atmung beeinträchtigt
Parese, Plegiezustand nach großem operativen Eingriff
Vorhandensein einer Thoraxdrainage

II. Leistungsbereich Medikamentöse Versorgung
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K, J KS1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden
KS2 Erweiterte Leistungen Vorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.:
mind. 2 Kurzinfusionen
einer Dauerinfusion
einer Transfusion
intravenöser Zytostatikagabe (wenn keine fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder
Verabreichung von mehreren i.m.-Injektionen, s.c.-Injektionen, i.v.-Injektionen oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung außerhalb der normalen Nahrungsaufnahme bis zu
5 x täglich
KS3 Besondere Leistungen Vorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.:
mind. 5 Kurzinfusionen
zwei Transfusionen und/oder Transfusionen von mind. 2 Std.
intravenöser Zytostatikagabe (wenn fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung mind. 6 x täglich
Fortlaufendes Beobachten und Betreuen des Patienten bei Gefahr einer akuten Bedrohung
bei z. B.:
zu erwartenden Nebenwirkungen
Provokationstests
einer allergischen Reaktion
Unverträglichkeit, z. B. Übelkeit und Erbrechen
medikamentöser Neueinstellung (z. B. Antikonvulsiva, Insulintherapie)
KS4 Hochaufwendige Leistungen Zu mindestens neun verschiedenen Uhrzeiten Verabreichung der Arzneimittel , die der Patient nicht selbständig einnehmen kann, bei massiver Abwehr/Widerständen/Uneinsichtigkeit bei der Verabreichung von Arzneimitteln oder massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation
Mindestens 12 Arzneimittel/Tag (z. B. Klysmen, Suspensionen, Inhalate, Injektionslösungen, Tabletten, Granulate, die in besonderer Form (z. B. mörsern, auflösen) zubereitet werden müssen) und mindestens drei Applikationszeitpunkte (z. B. morgens, mittags, abends) für die Verabreichung dieser Arzneimittel bei massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und
hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit
hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation oder Kau-/Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Arzneimitteleinnahme
Hochaufwendiges Infusionsregime von mindestens 9 (Kurz-)Infusionen (ohne alleinige Trägerflüssigkeiten) i. v. oder Spritzenpumpe i. v. oder Injektionen in liegende Zugänge
i. v. mit Dokumentation und Sicherung eines entsprechenden Zugangs

III. Leistungsbereich Wund- und Hautbehandlung/Assistieren ärztlicher Tätigkeiten
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K, J KS1 Grundleistungen Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden
KS2 Erweiterte Leistungen Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandswechsel oder Assistenz bei Entfernung von einer Drainage oder einem ZVK etc.
Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder einer Verbrühung mind. 2. Grades
Auftragen/Einreiben von Salben oder Tinkturen auf eine große Hautregion oder einfacher Verbandswechsel mind. 2 x tägl.
Vor- und Nachbereiten und Mitwirken bei ärztlichen Tätigkeiten von mindestens 30 Minuten Dauer,
z. B. bei einer Lumbalpunktion
KS3 Besondere Leistungen Eines der unter KS2 genannten Kriterien mindestens 2 x täglichoder durch 2 PFK
einfacher Verbandswechsel mind. 3 x tägl.
KS4 Hochaufwendige Leistungen
Hochaufwendige Wundversorgung oder
Versorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder
bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder
aufwendige Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder
bei aufwendiger Hautbehandlung oder aufwendigem Verband bedingt durch einen Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste)
mindestens 30 Minuten 2 x täglich oder 1 x täglich durch 2 PFK wie:
Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandwechsel oder
Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder
Verbrühung oder
Auftragen oder Einreiben von Salben oder Tinkturen oder speziellen Wundmaterialien nach ärztl. Anordnung auf eine große Hautregion oder
Anleiten von Eltern/Bezugsperson im Umgang mit dem Material und der Pflege (z. B. Fixateur
externe mit Pin-Pflege, Anlegen einer Kompressionsmaske)
Systematisches Wundmanagement
von Wunden bei aufwendiger Wundversorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder
bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder
von aufwendiger Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) bestehend aus:
spezifische Wunddiagnose, Rezidivzahl, Wunddauer, -lokalisation, -größe, -rand, -umgebung, -grund, Entzündungszeichen und mögliche Wundheilungsstörungen und
Wundbehandlung, bestehend aus Wundreinigung und/oder Wunddesinfektion sowie Wundauflagen und/oder Auflagenfixierung von mindestens 30 Minuten pro Tag und
systematische Evaluation des Wundheilungsprozesses

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3Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Wund- und Hautbehandlung/ärztl.
4Assistenz:

Kompartmentsyndrom
offene Fraktur
Hydrozephalus mit externer Ableitung (nur Altersgruppe F)
künstlicher Darmausgang
künstlicher Blasenausgang
OP im Anal-/Urogenitalbereich (z. B. bei Hypospadie, Adrenogenitales Syndrom, anorektale Malformation (exkl. OP bei Phimose))

IV. Leistungsbereich Begleitung
Altersgruppe Leistungsstufe Art der Leistung Zuordnungsmerkmal/Maßnahme
F, K, J KS1 Grundleistungen Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.
KS2 Erweiterte Leistungen Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.
KS3 Besondere Leistungen Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.
KS4 Hochaufwendige Leistungen Fortlaufendes Beobachten und Betreuen (1:1) des Patienten durch eine PFK bei Maßnahmen/
Untersuchungen/Behandlungen außerhalb der Station oder bei einer indizierten Sitzwache durch eine PFK von mindestens 240 Minuten am Tag inkl. Vor- und Nachbereiten (Summe kann addiert werden)

Geändert durch Art. 5b G v. 5.12.2024 I Nr. 400
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25